Büttikon Panorama
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Gemeindeversammlung

Die Einwohnergemeinde untersteht der Organisation mit Gemeindeversammlung. Die Gemeindeversammlung ist die gesetzgebende Gewalt der Gemeinde (Legislative) und wird gebildet durch alle stimmberechtigten Bürger mit Wohnsitz in der Gemeinde. Gesetzlich vorgeschrieben sind jährlich mindestens zwei Versammlungen, die Rechnungs-Gemeindeversammlung (im Juni) und die Budget-Gemeindeversammlung (im November).

Die wichtigsten Aufgaben sind:
  • Festlegung des Budget und des Steuerfusses
  • Genehmigung der Gemeinderechnung
  • Beschlussfassung über öffentliche Bauvorhaben und Planungen
  • Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Ausländer
  • Erlass von Reglementen, in denen Gebühren und Beiträge festgelegt werden

Verfahren

Jeder Stimmberechtigte kann in der Gemeindeversammlung zu den in der Traktandenliste aufgeführten Sachgeschäften Anträge zur Geschäftsordnung und zur Sache selbst stellen. Die Abstimmungen erfolgen offen, sofern nicht ein Viertel der Anwesenden geheime Abstimmung verlangt. Bei Stimmengleichheit in offener Abstimmung gibt der/die Vorsitzende den Stichentscheid. In geheimer Abstimmung ist bei Stimmengleichheit kein Beschluss zu Stande gekommen. Die Stimmberechtigten haben ferner ein Vorschlags- und Anfragerecht. Die Gemeindeversammlung entscheidet abschliessend, wenn die beschliessende Mehrheit wenigstens ein Fünftel der Stimmberechtigten ausmacht. Andernfalls unterliegt jeder Entscheid ob positiv oder negativ dem fakultativen Referendum.


Die Ortsbürgergemeinde

Die Ortsbürger-Gemeindeversammlung findet einmal pro Jahr im Waldhaus statt.


Die Versammlungsdaten:

Rechnungs-Gemeindeversammlung: 11. Juni 2024

Ortsbürger-Gemeindeversammlung: 07. Juni 2024

Budget-Gemeindeversammlung: 12. November 2024


 

 

Dokumente Gemeindeversammlungen

Nachstehend stehen verschiedene Dokumente zur Einwohnergemeindeversammlung vom 11. Juni 2024 sowie Ortsbürgergemeindeversammlung vom 07. Juni 2024 zum Download zur Verfügung:

Gemeindeverwaltung

Bollstrasse 100
5619 Büttikon
Tel: 056 618 70 50
kanzlei@buettikon.ch

Weihnachten

Die Gemeindeverwaltung bleibt über die Festtage vom Dienstag, 24. Dezember bis Freitag, 03. Januar 2025 geschlossen. Ab Montag, 06. Januar 2025 sind die Schalter wieder zu den ordentlichen Bürozeiten geöffnet.

Für dringende zivilstandsamtliche Notfälle (Pikettdienst bei Todesfällen) erreichen Sie den Gemeindeschreiber Lukas Isler unter 056 534 08 35.

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Montag:       09.00-11.30 Uhr/13.30-18.00 Uhr
Dienstag:     09.00-11.30 Uhr
Mittwoch:     09.00-11.30 Uhr/13.30-16.30 Uhr
Donnerstag: geschlossen
Freitag:        07.30 bis 14.00 Uhr durchgehend