Die Einwohnergemeinde untersteht der Organisation mit Gemeindeversammlung. Die Gemeindeversammlung ist die gesetzgebende Gewalt der Gemeinde (Legislative) und wird gebildet durch alle stimmberechtigten Bürger mit Wohnsitz in der Gemeinde. Gesetzlich vorgeschrieben sind jährlich mindestens zwei Versammlungen, die Rechnungs-Gemeindeversammlung (im Juni) und die Budget-Gemeindeversammlung (im November).
Die wichtigsten Aufgaben sind:
- Festlegung des Budget und des Steuerfusses
- Genehmigung der Gemeinderechnung
- Beschlussfassung über öffentliche Bauvorhaben und Planungen
- Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Ausländer
- Erlass von Reglementen, in denen Gebühren und Beiträge festgelegt werden
Verfahren
Jeder Stimmberechtigte kann in der Gemeindeversammlung zu den in der Traktandenliste aufgeführten Sachgeschäften Anträge zur Geschäftsordnung und zur Sache selbst stellen. Die Abstimmungen erfolgen offen, sofern nicht ein Viertel der Anwesenden geheime Abstimmung verlangt. Bei Stimmengleichheit in offener Abstimmung gibt der/die Vorsitzende den Stichentscheid. In geheimer Abstimmung ist bei Stimmengleichheit kein Beschluss zu Stande gekommen. Die Stimmberechtigten haben ferner ein Vorschlags- und Anfragerecht. Die Gemeindeversammlung entscheidet abschliessend, wenn die beschliessende Mehrheit wenigstens ein Fünftel der Stimmberechtigten ausmacht. Andernfalls unterliegt jeder Entscheid ob positiv oder negativ dem fakultativen Referendum.
Die Ortsbürgergemeinde
Die Ortsbürger-Gemeindeversammlung findet einmal pro Jahr im Waldhaus statt.
Die Versammlungsdaten:
Rechnungs-Gemeindeversammlung: 11. Juni 2024
Ortsbürger-Gemeindeversammlung: 07. Juni 2024
Budget-Gemeindeversammlung: 12. November 2024
Dokumente Gemeindeversammlungen
Nachstehend stehen verschiedene Dokumente zur Einwohnergemeindeversammlung vom 11. Juni 2024 sowie Ortsbürgergemeindeversammlung vom 07. Juni 2024 zum Download zur Verfügung: