Am 31. März war wieder ortsüblicher Zügeltermin. Um den administrativen Aufwand möglichst gering zu halten, wurde die nationale Plattform www.eumzug.swiss geschaffen. Diese ist auf der Homepage www.buettikon.ch verlinkt. Der Umzug, Wegzug oder Zuzug kann also bequem von zu Hause gemeldet werden. Die Meldepflicht beträgt 14 Tage ab Datum der Adressänderung.
Um den Dienst nutzen zu können, muss der/die BenutzerIn volljährig und handlungsfähig sein und die genauen Voraussetzungen beachten. Die Online-Umzugsmeldung ist einfach auszuführen und in 10 Schritten aufgebaut. Es ist kein Login erforderlich. Folgende Unterlagen sind bereitzuhalten: Sozialversicherungsnummer, Mietvertrag oder Wohnungsausweis der neuen Wohnung, Krankenversicherungskarte aller umziehenden Personen. Es ist darauf zu achten, dass die Vorder- und Rückseite der einzureichenden Dokumente gut lesbar einscannt ist. Bei schweizerischen Staatsangehörigen wird der Heimatschein nach erfolgter Abmeldung direkt der Zuzugsgemeinde zugestellt.