Büttikon Panorama
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Zählung leerstehender Wohnungen per 1. Juni 2020

Mitteilung vom

Das Bundesamt für Statistik führt jedes Jahr die Zählung der leerstehenden Wohnungen durch. Stichtag für die Erhebung ist jeweils der 1. Juni. Als Leerwohnungen im Sinne dieser Zählung gelten alle möblierten oder unmöblierten Wohnungen, welche folgende zwei Bedingungen erfüllen: Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die am Stichtag unbesetzt aber bewohnbar sind und die am Stichtag zur dauernden Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden. Hauseigentümer werden gebeten, leerstehende Objekte bis am 31. Mai 2020 der Gemeindekanzlei (056 618 70 50 oder kanzlei@buettikon.ch) mitzuteilen.

Gemeindeverwaltung

Bollstrasse 100
5619 Büttikon
Tel: 056 618 70 50
kanzlei@buettikon.ch

Weihnachten

Die Gemeindeverwaltung bleibt über die Festtage vom Dienstag, 24. Dezember bis Freitag, 03. Januar 2025 geschlossen. Ab Montag, 06. Januar 2025 sind die Schalter wieder zu den ordentlichen Bürozeiten geöffnet.

Für dringende zivilstandsamtliche Notfälle (Pikettdienst bei Todesfällen) erreichen Sie den Gemeindeschreiber Lukas Isler unter 056 534 08 35.

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Montag:       09.00-11.30 Uhr/13.30-18.00 Uhr
Dienstag:     09.00-11.30 Uhr
Mittwoch:     09.00-11.30 Uhr/13.30-16.30 Uhr
Donnerstag: geschlossen
Freitag:        07.30 bis 14.00 Uhr durchgehend