Ende Januar wird die Steuererklärung 2018 verschickt. Diese kann auch mit dem PC-Programm EasyTax 2018 erstellt werden. Die Software steht ab 28. Januar auf der Website des Kantonalen Steueramts (www.ag.ch/steuern) zum Download bereit. Alternativ ist sie als CD-ROM beim Gemeindesteueramt kostenlos erhältlich. Unselbstständig Erwerbende sowie Rentnerinnen und Rentner müssen die Steuererklärung bis 31. März 2019 abgeben, selbstständig Erwerbende bis 30. Juni 2019.
Am 21. November 2017 hat der Grosse Rat die Einführung von kostendeckenden Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen beschlossen. Die Änderung des Steuergesetzes wurde vom Regierungsrat auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt. Neu gilt unter anderem eine Mahngebühr von 35 Franken bei nicht rechtzeitig eingereichter Steuererklärung. Eine zweite Mahnung kostet 50 Franken. Gesuche um Fristerstreckungen sind weiterhin möglich und kostenlos.
Die eingereichten Steuerunterlagen werden eingescannt und nach dem Einlesen vernichtet. Daher sind lediglich Kopien oder nicht mehr benötigte Belege einzureichen. Verzichten Sie dabei auf Heft- bzw. Bostitchklammern, Gummibänder oder Büroklammern. Sie tragen damit zu einer speditiven Abwicklung Ihrer Steuererklärung bei.
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