Der Gemeinderat hat anlässlich seiner Sitzung vom 27. August 2019, gestützt auf § 37f. Gemeindegesetz ein Reglement zur Videoüberwachung verabschiedet. Das Reglement kann auf der Gemeindehomepage www.buettikon.ch oder am Schalter der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Der Gemeinderatsbeschluss sowie das dazugehörige Reglement zur Videoüberwachung werden im Sinne von § 105 Abs. 1 des Gemeindegesetzes i.V.m § 27 Abs. 3 Verwaltungsrechtspflegegesetz in der Gemeindeverwaltung während der Öffnungszeiten zur Einsicht aufgelegt. Gegen diesen Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen, von der Publikation im Amtlichen Anzeiger an gerechnet, schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Departement Volkswirtschaft und Inneres, Frey-Herosé-Strasse 12, 5001 Aarau, erhoben werden. Diese ist schriftlich bei der Beschwerdeinstanz einzureichen und hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Der angefochtene Beschluss ist anzugeben. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Downloads:
Reglement Videoüberwachung
Reglement Videoüberwachung; Anhang
Reglement Videoüberwachung; Situationsplan