Die Antragsfrist für die ordentliche Prämienverbilligung läuft am 31. Dezember 2025 ab – danach kann kein Antrag auf Prämienverbilligung 2026 mehr gestellt werden. Diese Woche erhalten alle Personen, welche von der SVA Aargau einen Code für die PV 2026 erhalten haben und innert 6 Wochen ab Codeerstellung noch keinen Antrag gestellt haben, ein Erinnerungsschreiben. Personen, welche Anspruch auf Prämienverbilligung haben und Hilfe bei der Beantragung Ihres Anspruchs benötigen, dürfen sich gerne zeitnah bei der Gemeindekanzlei melden. Bei veränderten persönlichen Verhältnissen ist jederzeit eine Antragsstellung möglich.
Prämienverbilligung 2026 – Anmeldefrist bis 31. Dezember 2025
Mitteilung vom