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Prämienverbilligung 2026 – Anmeldefrist bis 31. Dezember 2025

Mitteilung vom

Die Antragsfrist für die ordentliche Prämienverbilligung läuft am 31. Dezember 2025 ab – danach kann kein Antrag auf Prämienverbilligung 2026 mehr gestellt werden. Diese Woche erhalten alle Personen, welche von der SVA Aargau einen Code für die PV 2026 erhalten haben und innert 6 Wochen ab Codeerstellung noch keinen Antrag gestellt haben, ein Erinnerungsschreiben. Personen, welche Anspruch auf Prämienverbilligung haben und Hilfe bei der Beantragung Ihres Anspruchs benötigen, dürfen sich gerne zeitnah bei der Gemeindekanzlei melden. Bei veränderten persönlichen Verhältnissen ist jederzeit eine Antragsstellung möglich.

Gemeindeverwaltung

Bollstrasse 100
5619 Büttikon
Tel: 056 618 70 50
kanzlei@buettikon.ch

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Montag:       09.00-11.30 Uhr / 13.30-18.00 Uhr
Dienstag:     09.00-11.30 Uhr
Mittwoch:     09.00-11.30 Uhr / 13.30-16.30 Uhr
Donnerstag: geschlossen
Freitag:        07.30 bis 11.30 Uhr

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach vorgängiger Absprache möglich.