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Zügeltermin: Nutzung von eUmzug

Mitteilung vom

Am 31. März war wieder ortsüblicher Zügeltermin. Um den administrativen Aufwand möglichst gering zu halten, wurde die nationale Plattform www.eumzug.swiss geschaffen. Diese ist auf der Homepage www.buettikon.ch verlinkt. Der Umzug, Wegzug oder Zuzug kann also bequem von zu Hause gemeldet werden. Die Meldepflicht beträgt 14 Tage ab Datum der Adressänderung.

Um den Dienst nutzen zu können, muss der/die BenutzerIn volljährig und handlungsfähig sein und die genauen Voraussetzungen beachten. Die Online-Umzugsmeldung ist einfach auszuführen und in 10 Schritten aufgebaut. Es ist kein Login erforderlich. Folgende Unterlagen sind bereitzuhalten: Sozialversicherungsnummer, Mietvertrag oder Wohnungsausweis der neuen Wohnung, Krankenversicherungskarte aller umziehenden Personen. Es ist darauf zu achten, dass die Vorder- und Rückseite der einzureichenden Dokumente gut lesbar einscannt ist. Bei schweizerischen Staatsangehörigen wird der Heimatschein nach erfolgter Abmeldung direkt der Zuzugsgemeinde zugestellt.

Gemeindeverwaltung

Bollstrasse 100
5619 Büttikon
Tel: 056 618 70 50
kanzlei@buettikon.ch

Die Gemeindeverwaltung bleibt vom 24.12.2025 bis 04.01.2026 geschlossen. Bei dringenden zivilstandsamtlichen Notfällen (Todesfälle) kontaktieren Sie bitte den Gemeindeschreiber Lukas Isler (056 534 08 35). Gemeinderat und Verwaltung danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen entspannte und gesellige Festtage.

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Montag:       09.00-11.30 Uhr / 13.30-18.00 Uhr
Dienstag:     09.00-11.30 Uhr
Mittwoch:     09.00-11.30 Uhr / 13.30-16.30 Uhr
Donnerstag: geschlossen
Freitag:        07.30 bis 11.30 Uhr

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach vorgängiger Absprache möglich.