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Meldepflicht Vermieter

Mitteilung vom

Der nächste ortsübliche Zügeltermin per Ende März steht vor der Tür. Sind Sie Vermieter von Wohnräumen in Büttikon? Nach Kantonaler Gesetzgebung (§ 10 Abs. 1 Register- und Meldegesetz, RMG) sind Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahrs Logis geben, verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen der Einwohnerdienste zu melden. Wir bitten Sie deshalb, die entsprechende Meldung rechtzeitig per Post oder E-Mail (einwohnerkontrolle@buettikon.ch) vorzunehmen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

 

Gemeindeverwaltung

Bollstrasse 100
5619 Büttikon
Tel: 056 618 70 50
kanzlei@buettikon.ch

Öffnungszeiten Sommerferien

Vom 06. Juli bis 07. August 2026 bleibt die Gemeindeverwaltung jeweils am Nachmittag geschlossen. Termine ausserhalb dieser Öffnungszeiten dürfen vorgängig direkt mit den Mitarbeitern vereinbart werden (056 618 70 50). Gemeinderat und Verwaltung danken für das Verständnis und wünschen Ihnen sonnenreiche und erholsame Sommerferien!

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Montag:       09.00-11.30 Uhr / 13.30-18.00 Uhr
Dienstag:     09.00-11.30 Uhr
Mittwoch:     09.00-11.30 Uhr / 13.30-16.30 Uhr
Donnerstag: geschlossen
Freitag:        07.30 bis 11.30 Uhr

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach vorgängiger Absprache möglich.