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Kommunale Abstimmung vom 26. September 2021; Ergebnis

Mitteilung vom

Gestützt auf Paragraf 26 Absatz 2 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz, GG; SAR 171.100) und Paragraf 26 Absatz 2 Gesetz über die politischen Rechte (GPR; SAR 131.100) werden hiermit die Ergebnisse durchgeführten kommunalen Urnenabstimmung vom 26. September 2021 veröffentlicht:

Anzahl Stimmberechtigte 726, Stimmrechtsausweise brieflich 373, davon ungültige Stimmabgaben brieflich 10, Stimmrechtsausweise Urne 12, Total gültig eingereichte Stimmrechtsausweise 375.

Änderungen § 6 und § 12 der Gemeindeordnung

Eingelangte Stimmzettel 316, davon leer 5, ungültig 0, in Betracht fallende Stimmzettel 311, Stimmbeteiligung 43.5 %. Die Änderungen §§ 6 und 12 der Gemeindeordnung wurde mit 219 Ja- und 92 Neinstimmen genehmigt.

Abstimmungsbeschwerden sind gemäss Paragraf 68 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR; SAR 131.100) innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses einer Wahl oder Abstimmung, unter Angabe des Beschwerdegrundes eingeschrieben beim Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.

Gemeindeverwaltung

Bollstrasse 100
5619 Büttikon
Tel: 056 618 70 50
kanzlei@buettikon.ch

Die Gemeindeverwaltung bleibt vom 24.12.2025 bis 04.01.2026 geschlossen. Bei dringenden zivilstandsamtlichen Notfällen (Todesfälle) kontaktieren Sie bitte den Gemeindeschreiber Lukas Isler (056 534 08 35). Gemeinderat und Verwaltung danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen entspannte und gesellige Festtage.

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