Neben störendem, nicht aufgenommenem Hundekot melden sich in den letzten Wochen wieder vermehrt Einwohnerinnen und Einwohner, welche sich am Pferdemist auf den Strassen stören. Reiterinnen und Reiter werden gebeten, die Hinterlassenschaften ihrer Pferde auf den Strassen nach der Rückkehr in den Stall zu beseitigen. Gemäss § 26 des Polizeireglements sind Tierhalter auf öffentlichem Grund, insbesondere Hunde- und Huftierhalter verpflichtet, den Tierkot einzusammeln und zweckmässig zu entsorgen. Besten Dank.
Pferdemist
Mitteilung vom