Die Vermieter, Logisgeber und Immobilienverwaltungen sind verpflichtet, Ein- und Auszüge von ihren vermieteten Wohnräumen fristgerecht den Einwohnerdiensten zu melden. Bis anhin geschah dies in schriftlicher (Brief / E-Mail) oder mündlicher (Telefon) Form. Seit Kurzem ist dies auch unter www.drittmeldung.ch möglich. Die Meldung erfolgt an die Gemeinde, in welcher die zu vermietende Liegenschaft steht. Gemäss Gesetz beträgt die Meldefrist 14 Tage ab Datum des Ein- resp. Auszuges. Aktuell sind sämtliche Gemeinden der Kantone Aargau und Zürich an die Plattform angebunden. Bei Fragen steht Gemeindeschreiber Lukas Isler (056 618 70 50, kanzlei@buettikon.ch) gerne zur Verfügung.
Neue Portallösung Drittmeldepflicht
Mitteilung vom