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Steuererklärung 2025 eingereicht? Achtung Mahngebühren

Mitteilung vom

Seit dem Jahr 2019 werden im Kanton Aargau nachfolgende kostendeckende Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerbereich erhoben:

-       Erste Mahnung Steuererklärung CHF 35.00

-       Zweite Mahnung Steuererklärung CHF 50.00

-       Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv) CHF 35.00

-       Betreibung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv) CHF 100.00

Falls Sie für die Einreichung der Steuererklärung 2025 noch länger Zeit brauchen als bis zum 30. Juni, beantragen Sie bitte eine begründete Fristverlängerung auf www.ag.ch/efristerstreckung.

 

 

Gemeindeverwaltung

Bollstrasse 100
5619 Büttikon
Tel: 056 618 70 50
kanzlei@buettikon.ch

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Montag:       09.00-11.30 Uhr / 13.30-18.00 Uhr
Dienstag:     09.00-11.30 Uhr
Mittwoch:     09.00-11.30 Uhr / 13.30-16.30 Uhr
Donnerstag: geschlossen
Freitag:        07.30 bis 11.30 Uhr

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach vorgängiger Absprache möglich.