Seit dem Jahr 2019 werden im Kanton Aargau nachfolgende kostendeckende Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerbereich erhoben:
- Erste Mahnung Steuererklärung CHF 35.00
- Zweite Mahnung Steuererklärung CHF 50.00
- Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv) CHF 35.00
- Betreibung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv) CHF 100.00
Falls Sie für die Einreichung der Steuererklärung 2025 noch länger Zeit brauchen als bis zum 30. Juni, beantragen Sie bitte eine begründete Fristverlängerung auf www.ag.ch/efristerstreckung.