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Ersatzwahl Gemeinderat

Mitteilung vom

Die Ersatzwahlen für den demissionierenden Gemeinderat und Vizeammann Michael Erismann finden am 08. März 2026 statt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde zu unterzeichnen und bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. am Freitag, 23. Januar 2026, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder hier heruntergeladen werden. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde Büttikon wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Zudem kann eine Person als Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird (§ 27a Abs. 2 GPR). Bei der Wahl der Mitglieder des Gemeinderats sowie des Vizeammanns ist die stille Wahl im ersten Wahlgang ausgeschlossen. Eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt.

Gemeindeverwaltung

Bollstrasse 100
5619 Büttikon
Tel: 056 618 70 50
kanzlei@buettikon.ch

Öffnungszeiten Sommerferien

Vom 06. Juli bis 07. August 2026 bleibt die Gemeindeverwaltung jeweils am Nachmittag geschlossen. Termine ausserhalb dieser Öffnungszeiten dürfen vorgängig direkt mit den Mitarbeitern vereinbart werden (056 618 70 50). Gemeinderat und Verwaltung danken für das Verständnis und wünschen Ihnen sonnenreiche und erholsame Sommerferien!

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Montag:       09.00-11.30 Uhr / 13.30-18.00 Uhr
Dienstag:     09.00-11.30 Uhr
Mittwoch:     09.00-11.30 Uhr / 13.30-16.30 Uhr
Donnerstag: geschlossen
Freitag:        07.30 bis 11.30 Uhr

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach vorgängiger Absprache möglich.