Der nächste ortsübliche Zügeltermin per Ende Juni steht vor der Tür. Sind sie Vermieter von Wohnräumen in Büttikon? Nach Kantonaler Gesetzgebung (§ 10 Abs. 1 Register- und Meldegesetz, RMG) sind Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahrs Logis geben, verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen der Einwohnerdienste zu melden. Wir bitten sie deshalb, die entsprechende Meldung rechtzeitig per Post, E-Mail (kanzlei@buettikon.ch) oder über die Drittmeldepflicht (www.drittmeldung.ch) vorzunehmen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Zügeltermin Ende Juni – Meldepflicht der Vermieter
Mitteilung vom