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ABC für Hundehalter

Mitteilung vom

Landwirtschaftszonen und Wälder sind nicht nur wichtige Erholungs-, sondern auch Ertragsräume. Durch Kot verunreinigtes Futter wird vom Vieh gemieden, kann Krankheiten verursachen und zum Abort von Kälbern führen. In der Nähe von Tieren und Höfen werden Hunde an die Leine genommen, Hunde spielen und rennen nicht in der Ansaat oder in hochstehenden Feldern und Wiesen. Werfen Sie nie Äste in Wiesen und Felder. Sie können schwere Schäden an landwirtschaftlichen Geräten verursachen. Zudem ist Hundekot auf Trottoirs, Spazierwegen, Kinderspielwiesen, Sportplätzen, im Nutzland und in Parkanlagen ein Ärgernis. Benützen Sie Kotsäcke zum Aufnehmen des Hundekotes. Die Kotaufnahme ist eine gesetzliche Pflicht. Tragen Sie den Kotsack bis zum nächsten Sammelbehälter oder zum nächsten Abfalleimer. Das Deponieren von vollen Kotsäcken für den Rückweg ist eine Untugend. Diese und weitere Tipps und Hinweise zur Hundehaltung finden sich in der Broschüre «ABC – Tipps und Hinweise für Hundehalter mit Köpfchen», welche auf der Gemeindekanzlei bezogen werden kann. Eine angemessene Rücksichtnahme fördert das harmonische Miteinander und führt wieder zu angenehmen Begegnungen mit der Nachbarschaft und Passanten im öffentlichen Raum.

Gemeindeverwaltung

Bollstrasse 100
5619 Büttikon
Tel: 056 618 70 50
kanzlei@buettikon.ch

Öffnungszeiten Sommerferien

Vom 06. Juli bis 07. August 2026 bleibt die Gemeindeverwaltung jeweils am Nachmittag geschlossen. Termine ausserhalb dieser Öffnungszeiten dürfen vorgängig direkt mit den Mitarbeitern vereinbart werden (056 618 70 50). Gemeinderat und Verwaltung danken für das Verständnis und wünschen Ihnen sonnenreiche und erholsame Sommerferien!

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Montag:       09.00-11.30 Uhr / 13.30-18.00 Uhr
Dienstag:     09.00-11.30 Uhr
Mittwoch:     09.00-11.30 Uhr / 13.30-16.30 Uhr
Donnerstag: geschlossen
Freitag:        07.30 bis 11.30 Uhr

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach vorgängiger Absprache möglich.