Bei der Ersatzwahl des Vizeammanns für den Rest der Amtsperiode 2022/25 haben bei einer Stimmbeteiligung von 27.7 % Stimmen erhalten: Thomas Berger (151), vereinzelt gültige Stimmen (23). Das Absolute mehr lag bei 88 Stimmen. Als neuer Vizeammann wurde Thomas Berger gewählt. Der Gemeinderat gratuliert dem neuen Vizeammann herzlich zur Wahl und dankt Thomas Berger, dass er sich für dieses Amt zur Verfügung stellt.
Wahl- und Abstimmungsbeschwerden sind innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens bis am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses einer Wahl oder Abstimmung, unter Angabe des Beschwerdegrundes eingeschrieben beim Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen (§ 68 Gesetz über die politischen Rechte (GPR; SAR 131.100)).