Es wurden insgesamt 84 vereinzelt gültige Stimmen abgegeben, wobei kein Kandidat das absolute Mehr erreichte (43 Stimmen). Es wurde damit im ersten Wahlgang niemand gewählt. Es ist am Sonntag, 09. Februar 2025 ein 2. Wahlgang angesetzt. Dabei ist nur wählbar, wer innert zehn Tagen nach dem ersten Wahlgang, das heisst bis am Mittwoch, 04. Dezember 2024, 12.00 Uhr, durch mindestens zehn Stimmberechtigte bei der Gemeindekanzlei zuhanden des Wahlbüros angemeldet wird (§ 32 Abs. 1 Gesetz über die politischen Rechte (GPR; SAR 131.100)). Das entsprechende Formular kann auf der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Ergebnis Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates, 1. Wahlgang
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