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Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates und des Vizeammanns für den Rest der Amtsdauer 2022/25

Mitteilung vom

Für die Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates für die Amtsperiode 2022/25 vom 24. November 2024 gingen keine Kandidaturen ein.

 

Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von fünf Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Die Wahlvorschläge sind von zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und auf der Gemeindekanzlei innert fünf Tagen seit Publikation, das heisst bis Dienstag, 22. Oktober 2024, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

Gemäss Paragraf 30b Gesetz über die politischen Rechte (GPR; SAR 131.100) ist bei der Wahl des Gemeinderates sowie des Gemeindeammanns und des Vizeammanns Paragraf 30a nicht anwendbar. Eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt.

 

Für die Ersatzwahl des Vizeammanns für die Amtsperiode 2022/25 vom Sonntag, 24. November 2024 wurde fristgerecht folgender Kandidat angemeldet:

 

  • Berger Thomas, 1968, von Sennwald-Salez SG, Panoramastrasse 48.

 

Die Anzahl der Kandidierenden entspricht damit der Anzahl zu besetzenden Sitze. Nach Paragraf 30a Absatz 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird aus diesem Grund eine Nachmeldefrist von fünf Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Die Wahlvorschläge sind von zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und auf der Gemeindekanzlei innert fünf Tagen seit Publikation, das heisst bis Dienstag, 22. Oktober 2024, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

Bei der Wahl des Vizeammanns findet gemäss Paragraf 30b Gesetz über die politischen Rechte (GPR) in jedem Fall eine Urnenwahl statt.

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