Für Schülerinnen und Schüler, welche die Oberstufe in Wohlen besuchen, übernimmt die Gemeinde maximal die Hälfte eines personifizierten Jahresabonnements. Die Monatsabonnements werden ebenfalls bis zum Maximaltarif der Hälfte eines Jahresabonnements rückvergütet. Einzel- und Mehrfahrtenkarten werden nicht berücksichtigt. Die Rückvergütung erfolgt nach Vorweisen der Kaufquittung bei der Gemeindekanzlei. Kaufquittungen müssen neu nicht mehr bis Ende Schuljahr zurückbehalten werden, sondern können laufend zur Abrechnung eingereicht werden.