Büttikon Panorama
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Verfallsanzeigen Steuern

Mitteilung vom

Die Steuerpflichtigen erhalten demnächst eine Mitteilung des kantonalen Steueramts bezüglich der noch offenen provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern des laufenden Jahres.

Es handelt sich um keine Mahnung. Mit der Verfallsanzeige wird angezeigt, welche Beträge bereits bezahlt beziehungsweise was dem Steuerkonto gutgeschrieben wurde. Der Restbetrag ist per Ende Oktober 2023 zur Zahlung fällig.

Aufgrund der kantonalen Steuergesetzgebung wird ab 1. November ein Verzugszins von 5,0 Prozent auf dem noch offenen Betrag erhoben. Im November werden offene Steuern kostenpflichtig gemahnt (35 Franken Mahngebühr). Besteht im Januar 2024 noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden, was eine zusätzliche Umtriebsgebühr von 100 Franken verursacht (zusätzlich zu den Betreibungskosten).

Sollte der provisorisch fakturierte Betrag gemäss eigener Berechnung wesentlich zu hoch sein, ist mit dem Steueramt, 056 618 70 50 oder steueramt@buettikon.ch, Kontakt aufzunehmen. Bei wesentlichen und begründeten Abweichungen ist eine Anpassung der provisorischen Rechnung möglich. Wer die Steuern nicht vollständig bis 31. Oktober 2023 bezahlen kann, ist gebeten, sich frühzeitig zu melden, damit ein Ratenzahlungsplan vereinbart werden kann. Zu viel bezahlte Steuern werden mit der Veranlagung und definitiven Abrechnung mit Zins zurückbezahlt oder an eine andere Steuerforderung angerechnet. Der Vergütungszins für Überzahlungen beträgt aktuell 0,3 Prozent. Für die Bezahlung der Steuern 2023 sind ausschliesslich die dafür abgegebenen Einzahlungsscheine mit QR-Code zu verwenden. Der Gemeinderat dankt für die fristgerechten Steuerzahlungen.

Gemeindeverwaltung

Bollstrasse 100
5619 Büttikon
Tel: 056 618 70 50
kanzlei@buettikon.ch

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

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