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Leerwohnungszählung

Mitteilung vom

Das Bundesamt für Statistik führt jedes Jahr die Zählung der leerstehenden Wohnungen durch. Stichtag für die Erhebung ist jeweils der 01. Juni. Als Leerwohnungen im Sinne dieser Zählung gelten alle möblierten oder unmöblierten Wohnungen, welche folgende zwei Bedingungen erfüllen: Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die am Stichtag unbesetzt, aber bewohnbar sind und die am Stichtag zur dauernden Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden. Hauseigentümer werden gebeten, leerstehende Objekte bis spätestens am 26. Mai 2023 der Gemeindekanzlei mitzuteilen.

Gemeindeverwaltung

Bollstrasse 100
5619 Büttikon
Tel: 056 618 70 50
kanzlei@buettikon.ch

Öffnungszeiten Sommerferien

Vom 06. Juli bis 07. August 2026 bleibt die Gemeindeverwaltung jeweils am Nachmittag geschlossen. Termine ausserhalb dieser Öffnungszeiten dürfen vorgängig direkt mit den Mitarbeitern vereinbart werden (056 618 70 50). Gemeinderat und Verwaltung danken für das Verständnis und wünschen Ihnen sonnenreiche und erholsame Sommerferien!

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Montag:       09.00-11.30 Uhr / 13.30-18.00 Uhr
Dienstag:     09.00-11.30 Uhr
Mittwoch:     09.00-11.30 Uhr / 13.30-16.30 Uhr
Donnerstag: geschlossen
Freitag:        07.30 bis 11.30 Uhr

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach vorgängiger Absprache möglich.