Bei der Gemeindekanzlei sind Reklamationen eingegangen, wonach über den Mittag oder auch an Sonntagen im Freien mit lärmigen Geräten gearbeitet wird. Der Gemeinderat macht auf das Polizeireglement (§ 14 Ruhestörung) aufmerksam:
In Wohngebieten oder auf Wohngebiete einwirkend ist von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 20.00 bis 06.00 Uhr, sowie ganztags an Sonn- und Feiertagen das Arbeiten mit lärmigen Geräten (z.B. Rasenmähen, Hämmern, Fräsen, der Betrieb von Baumaschinen) untersagt. Ausgenommen sind Arbeiten zur kurzfristen Behebung eines Notstandes.
Die Einwohnerinnen und Einwohner werden ersucht, das vorgenannte Reglement zu respektieren und die Ruhezeiten einzuhalten.