Sind sie Vermieter von Wohnräumen in Büttikon? Nach Kantonaler Gesetzgebung (§ 10 Abs. 1 Register- und Meldegesetz, RMG) sind Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahres Logis geben, verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen der Einwohnerkotrolle zu melden. Wir bitten sie deshalb, die entsprechende Meldung rechtzeitig per Post oder E-Mail (einwohnerkontrolle@buettikon.ch) vorzunehmen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Meldepflicht Vermieter
Mitteilung vom