Büttikon Panorama
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Meldepflicht Vermieter

Mitteilung vom

Sind sie Vermieter von Wohnräumen in Büttikon? Nach Kantonaler Gesetzgebung (§ 10 Abs. 1 Register- und Meldegesetz, RMG) sind Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahres Logis geben, verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen der Einwohnerkotrolle zu melden. Wir bitten sie deshalb, die entsprechende Meldung rechtzeitig per Post oder E-Mail (einwohnerkontrolle@buettikon.ch) vorzunehmen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Gemeindeverwaltung

Bollstrasse 100
5619 Büttikon
Tel: 056 618 70 50
kanzlei@buettikon.ch

Weihnachten

Die Gemeindeverwaltung bleibt über die Festtage vom Dienstag, 24. Dezember bis Freitag, 03. Januar 2025 geschlossen. Ab Montag, 06. Januar 2025 sind die Schalter wieder zu den ordentlichen Bürozeiten geöffnet.

Für dringende zivilstandsamtliche Notfälle (Pikettdienst bei Todesfällen) erreichen Sie den Gemeindeschreiber Lukas Isler unter 056 534 08 35.

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Montag:       09.00-11.30 Uhr/13.30-18.00 Uhr
Dienstag:     09.00-11.30 Uhr
Mittwoch:     09.00-11.30 Uhr/13.30-16.30 Uhr
Donnerstag: geschlossen
Freitag:        07.30 bis 14.00 Uhr durchgehend