Vom 1. April bis 31. Juli ist die Hauptbrut- und Setzzeit unserer einheimischen Wildtiere. Gemäss Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau sind deshalb die Hunde in dieser Zeit im Wald und am Waldrand sowie entlang von Hecken und hochstehenden Wiesen an der Leine zu halten. Wir bitten die Bevölkerung um Einhaltung dieser Vorschriften.
Leinenpflicht für Hunde von April bis Ende Juli
Mitteilung vom