Gemäss Polizeireglement ist es verboten, Hunde unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Insbesondere vom 01. April bis 31. Juli gilt gemäss Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau im Wald und am Waldrand für Hunde Leinenpflicht. Dies, um die Brut- und Setzzeit der Wildtiere nicht zu stören. Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und bei der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht. Im Rahmen der Jagdaufsicht kontrolliert die zuständige Jagdgesellschaft das Einhalten der Leinenpflicht. Die Hundehalter werden aufgefordert, sich an diese Gesetzesbestimmung zu halten.
Leinenpflicht für Hunde
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