Büttikon Panorama
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Krankenkassen-Prämienverbilligung 2025

Mitteilung vom

Der Kanton Aargau gewährt Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenversicherung. Das Prämienverbilligungsverfahren wird online abgewickelt. Im September 2024 erfolgte der Hauptversand der Anmeldecodes an potenziell anspruchsberechtigte Personen im Kanton Aargau. Ab Oktober 2024 können Personen, welche keinen Code erhalten haben, jedoch der Meinung sind, Anspruch auf die Verbilligung zu haben, den Code auf der Homepage www.sva-ag.ch/pv bestellen. Die Anmeldung der Prämienverbilligung für das Jahr 2025 ist bis spätestens 31. Dezember 2024 vorzunehmen. Danach kann für das kommende Jahr kein Antrag mehr gestellt werden.

Gemeindeverwaltung

Bollstrasse 100
5619 Büttikon
Tel: 056 618 70 50
kanzlei@buettikon.ch

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