Büttikon Panorama
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Hundetaxe 2025

Mitteilung vom

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund ab einem Alter von drei Monaten innert 10 Tagen bei der Gemeinde anzumelden sowie bei AMICUS zu registrieren. Diejenigen Hundehalter, die ihren Hund noch nicht angemeldet haben, werden gebeten, dies bis am 30. April 2025 vorzunehmen. Falls es Änderungen (Tod, Besitzerwechsel usw.) gegeben hat, bitten wir ebenfalls um Meldung an die Einwohnerkontrolle Büttikon (einwohnerkontrolle@buettikon.ch, 056 618 70 50). Die Hundetaxe beträgt Fr. 120.00 pro Hund und bleibt unverändert. Sofern keine Änderungen gemeldet wurden, erhalten alle bereits registrierten Hundehalter Anfang Mai (Stichtag 30. April 2025) für die Periode vom 1. Mai 2025 bis 30. April 2026 eine entsprechende Rechnung. Am 1. März 2024 ist die überarbeitete Hundeverordnung in Kraft getreten. Seither gilt für die Verrechnung der Hundesteuern nur noch der Stichtag 30. April. Dies bedeutet, dass für Hunde, die nach diesem Datum angeschafft werden, erst ab dem Folgejahr die Hundetaxe erhoben wird. Das gleiche gilt auch für inner- und ausserkantonale Zuzüge sowie Zuzüge aus dem Ausland. Damit wurde auch die Erhebung der halben Hundesteuer abgeschafft. Im Gegenzug erhalten die Hundehalter bei Aufgabe der Hundehaltung oder Tod des Hundes auch keine Rückerstattung mehr.

Gemeindeverwaltung

Bollstrasse 100
5619 Büttikon
Tel: 056 618 70 50
kanzlei@buettikon.ch

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Montag:       09.00-11.30 Uhr/13.30-18.00 Uhr
Dienstag:     09.00-11.30 Uhr
Mittwoch:     09.00-11.30 Uhr/13.30-16.30 Uhr
Donnerstag: geschlossen
Freitag:        07.30 bis 14.00 Uhr durchgehend