Alle Hunde ab einem Alter von 3 Monaten sind meldepflichtig. Hundehaltende, welche einen neuen Hund halten, werden gebeten, diesen innert 10 Tagen bei der Gemeindekanzlei anzumelden. Kopien folgender Dokumente sind vorzuweisen:
– Heimtierausweis (ausgestellt durch den Tierarzt) oder Hundeausweis (ausgestellt durch AMICUS)
– Haltebewilligung (sofern nötig)
Sofern Hundehaltende in den Vorjahren die entsprechenden Dokumente eingereicht haben und keine Änderungen eingetreten sind, wird mit Stichtag 30. April 2026 die Rechnung für die Hundetaxe in der Höhe von Fr. 120.00 versendet. Falls ein gemeldeter Hund verstorben ist oder ein Besitzerwechsel stattgefunden hat, werden die betroffenen Hundehaltenden gebeten, dies in der AMICUS-Hundedatenbank einzutragen und bis Mitte April 2026 der Gemeindekanzlei Büttikon (Tel. 056 618 70 50, kanzlei@buettikon.ch) zu melden. Neu können Sie für Mutationen die kostenlose App animundo nutzen. Nach der Verknüpfung des Amicus-Kontos haben Sie Zugriff auf Ihre registrierten Hunde und können Änderungen selber erfassen.