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Hundekontrolle

Mitteilung vom

Mit dem Hundegesetz sind alle Hunde ab dem Alter von drei Monaten meldepflichtig. Wer neu einen Hund hält, muss dies der Einwohnerkontrolle innert zehn Tagen melden. Sobald der Tierarzt den Hund im Amicus erfasst und mit dem Hundehalter verknüpft hat, erhält der Hundebesitzer von Amicus den Hundeausweis/Petcard. Bitte reichen Sie die Petcard und den Heimtierausweis (ausgestellt vom Tierarzt) sowie die Haltebewilligung (wenn nötig) der Einwohnerkontrolle ein. Falls es Änderungen (Tod oder Besitzerwechsel) gegeben hat, bitten wir um entsprechende Meldung bis Ende April an die Einwohnerkontrolle (Telefon 056 618 70 50) und um Nachführung im Hunderegister Amicus www.amicus.ch.

Sofern keine Änderungen eingetreten sind, wird den Hundehaltern im Mai die Rechnung für die Hundetaxe (Periode Mai 2018 bis April 2019) zur Zahlung zugestellt. Die Hundetaxe beträgt wie bisher Fr. 120.00 pro Hund.

Gemeindeverwaltung

Bollstrasse 100
5619 Büttikon
Tel: 056 618 70 50
kanzlei@buettikon.ch

Die Gemeindeverwaltung bleibt vom 24.12.2025 bis 04.01.2026 geschlossen. Bei dringenden zivilstandsamtlichen Notfällen (Todesfälle) kontaktieren Sie bitte den Gemeindeschreiber Lukas Isler (056 534 08 35). Gemeinderat und Verwaltung danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen entspannte und gesellige Festtage.

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Montag:       09.00-11.30 Uhr / 13.30-18.00 Uhr
Dienstag:     09.00-11.30 Uhr
Mittwoch:     09.00-11.30 Uhr / 13.30-16.30 Uhr
Donnerstag: geschlossen
Freitag:        07.30 bis 11.30 Uhr

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach vorgängiger Absprache möglich.