Seit dem Mittwoch, 04. März 2020 wird das Grüngut wieder wöchentlich eingesammelt. Spezielle Sammeltage (Feiertage) können Sie dem Veranstaltungskalender entnehmen.
Für die Grüngutabfuhr zugelassen sind nachfolgende Materialien: Äste, Stauden, Rasenschnitt, Unkraut aller Art, Laub, Rüstabfälle von Früchten, Gemüse, Obst und Nüsse, Kaffee- und Teesatz inkl. Papierfilter, Wurzelstöcke, Schwemmholz, Schnittblumen und Topfpflanzen ohne Behälter, unbehandelte Rinde, Haustiermist, Trester, alle pflanzlichen Gartenabfälle, verbrauchte Topfpflanzenerde, Federn, Haare, Baum-, Hecken- und Rebschnitt, Sägemehl und Hobelspäne von unbehandeltem Holz, verdorbenes Silage, verdorbenes Gras, Schilf, pflanzliche Grabkränze ohne Wickeldraht und Bänder, Speisereste.
Nicht zugelassene Materialien sind: Kunststoffe aller Art (Styropor, PVC, PP usw.), PET-Flaschen, Altpapier, Beschichtete Papiersäcke, Kannen, Kanister, Container, Körbe, Gebinde, Flaschenkorken, Holz mit Farb- und Lackrückständen, Eisenbahnschwellen, Asche jeglicher Art, Hundekot und Katzenstreu, Wischgut von Strassen, Schlamm aus Strassen- und anderen Schächten, Metalle, Drähte, Steine, Glas, Sperrgut, Tennis- und Golfbälle, Textilien und Putzfäden, Tontöpfe, Geschirr usw., Spritzmittel und -rückstände, Mineral- und Speiseöle.