Nachdem im ersten Wahlgang der Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates niemand gewählt wurde, wurde auf Sonntag, 09. Februar 2025 ein zweiter Wahlgang angesetzt. Im zweiten Wahlgang ist nur wählbar, wer innert zehn Tagen nach dem ersten Wahlgang, das heisst bis am Mittwoch, 04. Dezember 2024, 12.00 Uhr, durch mindestens zehn Stimmberechtigte bei der Gemeindekanzlei zuhanden des Wahlbüros angemeldet wurde. Es wurden innert dieser Frist keine Kandidaten angemeldet.
Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von fünf Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Die Wahlvorschläge sind von zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und auf der Gemeindekanzlei innert fünf Tagen seit der Publikation, das heisst bis 17. Dezember 2024, 12.00 Uhr, einzureichen. Es wurde innert dieser Frist folgende Kandidatin angemeldet:
Widmer-Hübscher Désirée, 1985, von Dottikon AG, Buechwaldstrasse 5
Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der noch zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde beziehungsweise vom Wahlbüro gemäss § 33 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR; SAR 131.100) als in stiller Wahl gewählt erklärt.
Gestützt auf § 33 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) hat das Wahlbüro folgende Kandidatin als gewählt erklärt:
Widmer-Hübscher Désirée, 1985, von Dottikon AG, Buechwaldstrasse 5
Wahlbeschwerden (§§ 66 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte GPR) gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung einer Wahl oder bei der Ermittlung des Wahlergebnisses sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, dem Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen.
Die Publikation erfolgt in der Ausgabe des nächsten Amtlichen Anzeiger (Publikationsorgan gemäss Gemeindeordnung) vom 09. Januar 2025