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Ergänzungswahl Ersatzmitglied Wahlbüro; Wahl

Mitteilung vom

Da für die Wahl der Ersatzmitglieder Wahlbüro die Anzahl der Kandidierenden der Anzahl der zu vergebenden Sitze entsprach, wurde gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden konnten. Diese Frist ist ohne weitere Anmeldung abgelaufen, weshalb die vorgeschlagene Person vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt wird (§ 30a GPR):

Sax, Raffael, 2000, Büttikon AG, Brunnäcker 3

Gemeindeverwaltung

Bollstrasse 100
5619 Büttikon
Tel: 056 618 70 50
kanzlei@buettikon.ch

Die Gemeindeverwaltung bleibt vom 24.12.2025 bis 04.01.2026 geschlossen. Bei dringenden zivilstandsamtlichen Notfällen (Todesfälle) kontaktieren Sie bitte den Gemeindeschreiber Lukas Isler (056 534 08 35). Gemeinderat und Verwaltung danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen entspannte und gesellige Festtage.

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Montag:       09.00-11.30 Uhr / 13.30-18.00 Uhr
Dienstag:     09.00-11.30 Uhr
Mittwoch:     09.00-11.30 Uhr / 13.30-16.30 Uhr
Donnerstag: geschlossen
Freitag:        07.30 bis 11.30 Uhr

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach vorgängiger Absprache möglich.