Da für die Wahl der Ersatzmitglieder Wahlbüro die Anzahl der Kandidierenden der Anzahl der zu vergebenden Sitze entspricht, wird gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können.
Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Büttikon zu unterzeichnen und mit Wahlfähigkeitsausweis bei der Gemeindekanzlei bis am 11. Januar 2022, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).
Für die Ergänzungswahl eines Ersatzmitglied Wahlbüro wurde folgender Kandidat angemeldet:
Sax, Raffael, 2000, Büttikon AG, Brunnäcker 3
Der eingereichte Wahlvorschlag kann von den Stimmberechtigten auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.