Büttikon Panorama
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Einhaltung der Sichtzonen: Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken

Mitteilung vom

Wieso sind Sichtzonen so wichtig? Sehen und gesehen werden, dieses Motto gilt für viele Situationen im Verkehrsgeschehen. Nur wenn bei Einmündungen und Kreuzungen die notwendigen Sichtverhältnisse gewährleistet sind, können alle Verkehrsteilnehmer einander rechtzeitig erblicken und einschätzen. Das Sichtfeld mit einem sichtfreien Raum zwischen einer Höhe von 80 cm bis 3 m ist deshalb von allen Hindernissen freizuhalten, die ein Motorfahrzeug oder ein leichtes Zweirad verdecken können. Dies gilt auch für Pflanzenwuchs oder parkierte Fahrzeuge.

Warum? Die Augen von Lenker und Lenkerinnen normaler PW's liegen auf einer Höhe von rund 1.00 bis 1.20 m über Strassenniveau und verfügen bei vorschriftskonformer Höhe von seitlichen Einfriedungen über die notwendigen freien Sichtverhältnisse. Wird dies eingehalten, können alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere Kinder auf dem Schulweg und ZweiradfahrerInnen, rechtzeitig wahrgenommen werden.

Der Gemeinderat dankt für die Schaffung der vorschriftsgemässen Sichtzonen und der damit verbundenen Förderung der Verkehrssicherheit.

Gemeindeverwaltung

Bollstrasse 100
5619 Büttikon
Tel: 056 618 70 50
kanzlei@buettikon.ch

Weihnachten

Die Gemeindeverwaltung bleibt über die Festtage vom Dienstag, 24. Dezember bis Freitag, 03. Januar 2025 geschlossen. Ab Montag, 06. Januar 2025 sind die Schalter wieder zu den ordentlichen Bürozeiten geöffnet.

Für dringende zivilstandsamtliche Notfälle (Pikettdienst bei Todesfällen) erreichen Sie den Gemeindeschreiber Lukas Isler unter 056 534 08 35.

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Montag:       09.00-11.30 Uhr/13.30-18.00 Uhr
Dienstag:     09.00-11.30 Uhr
Mittwoch:     09.00-11.30 Uhr/13.30-16.30 Uhr
Donnerstag: geschlossen
Freitag:        07.30 bis 14.00 Uhr durchgehend