In der 5-tägigen Nachfrist sind keine neuen Anmeldungen mehr eingegangen. Damit hat das Wahlbüro gemäss § 33 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) für die Amtsperiode 2026/2029 nachstehende Personen als in stiller Wahl gewählt erklärt:
Ersatz-Mitglied Steuerkommission (1 Mitglied)
Hoeffleur Fabiola, 1982, von Rothenburg LU, Wohlerstrasse 10, parteilos, neu
Stimmenzähler (2 Mitglied)
Christen Patricia, 1967, von Madiswil BE und Tujetsch GR, Sarmenstorferstrasse 3, parteilos, bisher
Leuthard Gabi, 1985, von Merenschwand AG, Hilfikerstrasse 4, parteilos, neu
Stimmenzähler-Ersatz (2 Mitglieder)
Sax Raffael, 2000, von Büttikon AG, Brunnäcker 3, parteilos, bisher
Sax Yvonne, 1980, von Büttikon AG, Villmergerstrasse 11, parteilos, neu
Wahl- und Abstimmungsbeschwerden sind innert drei Tagen nach Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses beim Departement des Innern des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, sowie den Sachverhalt kurz darstellen.