Mit dem schönen Wetter werden derzeit die Schwimmbäder, Schwimmteiche und Biotope für die Bade-saison befüllt. Dieser erhöhte Wasserverbrauch kann eine Vermutung nach einem Wasserleitungsbruch auslösen. Die Schwimmbad- und Biotopbetreiber werden daher gebeten, Befüllungen dem Brunnen-meister Kurt Sax (Telefon 079 338 53 55) oder der Gemeindekanzlei (056 618 70 50) telefonisch mitzu-teilen. Besten Dank.
Wasserbezüge ab den Hydranten sind nicht gestattet. Die Hydranten dienen der Feuerwehr zu Löschzwecken. Der Wasserbezug von den Hydranten erfolgt ausschliesslich durch die Feuerwehr oder durch Funktionäre der Gemeinde. Jede andere Benützung bedarf einer Bewilligung der Wasserversorgung (§ 19 Abs. 1 Wasserreglement). Wer ohne Bewilligung Wasser bezieht, wird gegenüber der Wasserversorgung schadenersatzpflichtig und kann überdies strafrechtlich verfolgt werden (§ 41 Wasserreglement). Widerrechtliche Wasserbezüge werden vom Gemeinderat geahndet.