Landwirtschaftszonen und Wälder sind nicht nur wichtige Erholungs-, sondern auch Ertragsräume. Durch Kot verunreinigtes Futter wird vom Vieh gemieden, kann Krankheiten verursachen und zum Abort von Kälbern führen. In der Nähe von Tieren und Höfen werden Hunde an die Leine genommen, Hunde spielen und rennen nicht in der Ansaat oder in hochstehenden Feldern und Wiesen. Werfen Sie nie Äste in Wiesen und Felder. Sie können schwere Schäden an landwirtschaftlichen Geräten verursachen. Zudem ist Hundekot auf Trottoirs, Spazierwegen, Kinderspielwiesen, Sportplätzen, im Nutzland und in Parkanlagen ein Ärgernis. Benützen Sie Kotsäcke zum Aufnehmen des Hundekotes. Die Kotaufnahme ist eine gesetzliche Pflicht. Tragen Sie den Kotsack bis zum nächsten Sammelbehälter oder zum nächsten Abfalleimer. Das Deponieren von vollen Kotsäcken für den Rückweg ist eine Untugend. Diese und weitere Tipps und Hinweise zur Hundehaltung finden sich in der Broschüre «ABC – Tipps und Hinweise für Hundehalter mit Köpfchen», welche auf der Gemeindekanzlei bezogen werden kann. Eine angemessene Rücksichtnahme fördert das harmonische Miteinander und führt wieder zu angenehmen Begegnungen mit der Nachbarschaft und Passanten im öffentlichen Raum.
ABC für Hundehalter
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